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Die Innung fördert
Handwerksinteressen
Aufgabe der Handwerksinnungen
ist es, die gemeinsamen gewerblichen Interessen selbständiger Handwerker des
gleichen Handwerks oder solcher Handwerke, die sich fachlich oder wirtschaftlich
nahestehen, zu fördern und zu unterstützen. Organe der Innung sind die Innungsversammlung,
der Vorstand und die Ausschüsse. Vertreten wird die Innung durch den oder die
gewählte(n) Obermeister(in). Nach der Handwerksordnung haben die
Innungen noch weitere wichtige Aufgaben, wie die Beratung ihrer Mitglieder in
arbeits-, tarif- und sozialrechtlichen Fragen. Die Innungen bzw. deren
Zusammenschlüsse auf Landes- und Bundesebene (Fachverbände), können
Tarifverträge abschließen. Seit jeher erfüllen sie die Aufgabe, die
Gemeinschaft der selbständigen Handwerksmeister in einer Berufsgruppe zu stärken,
das Genossenschaftswesen zu fördern, den Gemeingeist und die Berufsehre zu
pflegen.
Zur weiteren Information über die
jeweilige Innung klicken Sie bitte auf das entsprechende Logo.
Unsere
Mitgliedsbetriebe finden Sie bei den jeweiligen Innungen unten (oder links
auswählen).
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