Was ist eine Innung?

Eine Innung ist die fachliche Interessenvertretung von selbständigen Handwerkern, die in einer Berufsgruppe (z. B. Schreiner oder Elektroniker) tätig sind. Teilweise gibt es auch Landes- bzw. Bundesinnungen. Eine Innung ist, wie auch die Kreishandwerkerschaft, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Der Innungsgedanke entspringt einer langen Tradition. Mit der Einführung der Gewerbefreiheit Ende des 19. Jahrhunderts verschwanden die Zünfte von der Bildfläche, dennoch können diese aus heutiger Sicht als Vorläufer der Innungen betrachtet werden. Schon damals war der Grundgedanke, die Interessen der Handwerker zu wahren.

Die Mitgliedschaft ist freiwillig

Jeder Handwerker kann kostenpflichtig Mitglied in einer Innung werden, muss dies aber nicht. Im Gegensatz zur Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer, geschieht dies hier auf freiwilliger Basis. Alle Innungen eines Kreises (i.d.R. Stadt-/Landkreis) bilden zusammen die Kreishandwerkerschaft.

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Mitgliederbereich KHS
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